Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gemüse-Abo)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über das Gemüse-Abo zwischen der Schmidt und Kunze GbR (Köhlingshof) und ihren Kundinnen und Kunden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch das Absenden des Online-Anmeldeformulars und die Annahme der Anmeldung durch den Köhlingshof zustande.

3. Laufzeit

Das Saisonabo gilt grundsätzlich für die jeweilige Gemüsesaison (April bis November).

Wird ein Probeabo abgeschlossen, läuft dieses zunächst über vier Wochen. Sofern das Probeabo nicht spätestens bis zum Ende der dritten Bezugswoche schriftlich gekündigt wird, geht es automatisch in ein Saisonabo für den Rest der laufenden Saison über.

Eine ordentliche Kündigung des Saisonabos während der laufenden Saison ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.

Die Bezahlung erfolgt jeweils im Voraus für vier Lieferwochen.

Bei Zahlung per Überweisung ist der Betrag spätestens mit Erhalt der ersten Gemüsekiste des jeweiligen Zahlungszeitraums fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Köhlingshof berechtigt, Mahnkosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und offene Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

5. Lieferung und Abholung

Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt an den vereinbarten Wochentagen und Standorten.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Gemüsekiste rechtzeitig entgegenzunehmen bzw. abzuholen.

Nicht abgeholte oder nicht entgegengenommene Gemüsekisten gelten als geliefert und können nicht nachgeliefert oder erstattet werden.

6. Urlaub und Verhinderung

Das Gemüse-Abo dient der Planungssicherheit des Betriebs und wird für die gesamte Saison angebaut.

Kann eine Gemüsekiste vorübergehend nicht angenommen werden, kann der Kunde:

  • eine Ersatzperson benennen,
  • die Lieferung an eine andere Adresse innerhalb des Liefergebiets veranlassen,
  • nach Absprache die Lieferung für bis zu drei Wochen aussetzen und die Gemüsemenge zu einem späteren Zeitpunkt erhalten,
  • die Gemüsekiste an eine gemeinnützige Einrichtung spenden lassen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen urlaubsbedingter Nichtabnahme besteht nicht.

7. Mehrwegkisten

Die Gemüsekisten und Stoffbeutel bleiben Eigentum des Köhlingshofs und sind wöchentlich zurückzugeben.

Beschädigte oder verloren gegangene Kisten können dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.

8. Änderungen des Inhalts

Der Inhalt der Gemüsekiste richtet sich nach Saison, Wetter und Ernteerfolg.

Ein Anspruch auf bestimmte Gemüsesorten oder Mengen besteht nicht.

9. Haftung

Der Köhlingshof haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.